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Reise-Planung & Tipps

Urlaubsärger – Wieviel erstatten Reiseveranstalter?

17.11.2004

Wenn einer eine Reise tut, so kann er was erzählen…manchmal leider nicht nur Gutes. So z.B. wenn der gebuchte Traumurlaub die reinste Dschungel-Safari wird. Mit Kakerlaken im Zimmer, einer Baustelle vorm Balkon und verschmutztem Strand. Da können Geschädigte erhebliche Preisminderungen verlangen.

Was kann reklamiert werden?
Nicht jeder Mangel ist gleich ein Mangel für den Reiseveranstalter!
Zeitlich verschobene Abflüge bis zu vier Stunden z.B. sind für Reisende zumutbar und können nicht als Mangel ausgewiesen werden. Was ist dann letztendlich ein Reisemangel? Eine Hilfe bietet die Frankfurter Tabelle.

Frankfurter Tabelle
Die berühmte “Frankfurter Tabelle” wurde von der 24. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts entwickelt. Sie gibt brauchbare Anhaltspunkte für die Minderung des Reisepreises – je nach vorliegendem Reisemangel.

Die Prozentsätze sind natürlich für andere Gerichte oder auch für die Reiseveranstalter keineswegs bindend – aber eine allgemein anerkannte Richtschnur.

Die Frankfurter Tabelle ist in 4 Leistungssparten gruppiert:

  • Unterkunft, Verpflegung, Sonstiges und Transport

Hier ein paar Beispiele

Unterkunft 

  • 49m² statt 85m² Appartement: Minderung um 35 % des Reisepreises
  • Ungeziefer: Minderung um 10-50 % des Reisepreises

Verpflegung

  • Selbstbedienung statt Kellner: Minderung um 10-15 % des Reisepreises
  • Essen in Schichten: Minderung um 10 % des Reisepreises

Sonstiges

  • fehlender oder verschmutzer Swimmingpool (bei Zusage): Minderung um 10-20 % des Reisepreises

Transport

  • Bustransfer statt Rückflug innerhalb Deutschlands: Minderung um 10 % des Reisepreises
  • fehlender Transfer vom Flugplatz oder Bahnhof zum Hotel: Kosten des Ersatztransportmittels

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:

www.reisemangel.de
www.adac.de



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