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Reise-Planung & Tipps

Montrealer Übereinkommen – Mehr Rechte für Flugpassagiere

17.11.2004

Das Montrealer Übereinkommen löst das Warschauer Abkommen ab, das 75 Jahre lang gültig war. Das neue Gesetz regelt Schadenersatzansprüche nach Unfällen, Verspätungen und Gepäckverlust. Dadurch verbessern sich die Rechte der Flugreisenden erheblich.

Das Gepäck ist weg!
Es kommt nicht selten vor, dass Reisende nach dem Flug an der Gepäckausgabe vergeblich auf ihre Koffer warten. Der Weg führt dann direkt vom leeren Gepäckband zum Lost-and-Found-Schalter des Flughafens oder zum Schalter der Fluggesellschaft. Der Angekommene meldet die Koffer als vermisst. Bestätigt die Airline, dass das Gepäck tatsächlich verloren ist, können Kunden Schadensersatz fordern.

Wird Gepäck beschädigt, zerstört oder geht es verloren, so muss die Fluggesellschaft bis zu 1.230 Euro pro Passagier ersetzen – auch wenn sie kein Verschulden trifft. Bis zu dieser Höhe zahlt sie auch, wenn sich das Gepäck „verspätet“ und die nötigste Bekleidung und Pflegemittel gekauft werden müssen.

Verspätungen:
Verspätungen sind nicht nur ärgerlich, sondern verursachen häufig auch zusätzliche Kosten: Passagiere schaffen ihre Anschlussflüge nicht, übernachten eventuell in einem anderen Hotel oder ein wichtiger Geschäftstermin kann nicht wahrgenommen werden. Den daraus resultierenden Schaden müssen die Fluglinien bis zu einem Betrag von rund 5.100 Euro ersetzen. Das gilt allerdings nicht, wenn die Airline nachweist, die Verspätung nicht verschuldet zu haben. Dazu zählen etwa schlechtes Wetter oder Streiks.

Verletzungen
Das Montrealer Übereinkommen regelt überdies die Entschädigung bei Unfällen. Bisher gab es hier eine Haftungsgrenze von 27.354 Euro pro Passagier. Diese fällt jetzt weg. Das heißt: Die Airline haftet unbegrenzt, wenn sie den Schaden verschuldet hat. Sie muss auch dann für einen Schaden eintreten, wenn sie kein Verschulden trifft – allerdings mit „beschränkter Haftung“. Dann muss die Gesellschaft höchstens 123.000 Euro aufwenden – und zwar für sämtliche Schäden des Unfalls.

Die neuen Richtlinien beziehen sich ebenso auf Katastrophen wie auf kleinere Unfälle. Wenn sich ein Passagier im Flugzeug verletzt, weil ihm ein Gepäckstück auf den Kopf fällt oder die Stewardess ihm versehentlich heißes Wasser überschüttet, muss die Fluggesellschaft haften.

  • Tipp: Sie können als Angehöriger eines Unfallopfers umgehend einen Mindestbetrag von 20.000 Euro von der Fluggesellschaft – aber auch vom Reiseveranstalter – einfordern, den sie etwa für die Deckung der Krankenhauskosten brauchen.

Die neuen Passagierrechte können durch Kleingedrucktes nicht beschränkt werden. Sie gelten in der EU sowie für die USA, Japan, Schweiz, und Kanada – insgesamt in 53 Ländern.



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